Mitgliedschaft

Beitrittsantrag

Sende uns deine vollständig ausgefüllte Beitrittserklärung per Email an: info@ausdauersportklub.de

Eine Bestätigung über den Eingang deines Aufnahmeantrages, deine Aufnahmebestätigung geht euch zeitnah per Email zu.

Beitrags- und Gebührenordnung ASK München Süd e.V.

Grundlage dieser Beitrags- und Gebührenordnung sind die §§ 4 und 8 der Vereinssatzung.

Aufnahmegebühr

Aktuell wird keine Aufnahmegebühr erhoben.

Beiträge

Die Mitglieder des Ausdauersportklubs München Süd e.V. haben folgende jährlichen Beiträge zu zahlen:

  • Ordentliche Mitglieder (Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und sich aktiv am Sport beteiligen) € 60,-
  • Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr € 30,-
  • Familien (Eltern + alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr) € 80,-
  • Ermäßigter Beitrag für Erwachsene im Studium / in der Ausbildung bis zum 27. Lebensjahr (ohne sonstiges wesentliches Einkommen), Wehrpflichtige / Zivildienstleistende, Arbeitslose und Fernmitglieder* € 36,
  • Fördernde Mitglieder € 24,-
  • Ehrenmitglieder € 0,-

*ordentliche Mitglieder, deren ständiger Wohnsitz >100km von München entfernt ist.

Bei Eintritt bis zum 30.09. des jeweiligen Jahres wird der volle Beitrag berechnet.

Der ermäßigte Beitrag für Erwachsene bedarf eines Antrages an den Vorstand und dessen Beschlussfassung. Befreiungen und Ermäßigungen werden erst nach Vorlage entsprechender Nachweise gewährt. Anträge für abgelaufene Geschäftsjahre finden keine Berücksichtigung.

Zahlungsfristen

Beiträge und Gebühren sind zu Beginn des Geschäftsjahres, spätestens jedoch bis zum 31. Januar zu zahlen. Aufnahmegebühren sowie die Beiträge der im laufenden Geschäftsjahr aufgenommenen Mitglieder sind unmittelbar nach erfolgter Aufnahme zu zahlen.

Die Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren ist für alle neu aufzunehmenden Mitglieder verbindlich. Ausnahmen müssen beantragt werden und bedürfen einer Zustimmung durch den Vorstand.

Bei Zahlungsverzug erfolgt nach vier Wochen eine kostenfreie Zahlungserinnerung und nach weiteren vier Wochen eine kostenpflichtige Mahnung. Die Mahngebühr beträgt 5,- €.

Vier Wochen nach der Mahnung kann das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden. Der Vorstand kann hierzu anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat auf Zahlungsrückstände bleibt hiervon unberührt.

Rechnungsgebühr

Zum Ausgleich der anfallenden Verwaltungskosten, die durch die Mitglieder veranlasst werden, die nicht am Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen, wird eine Rechnungsgebühr in Höhe von 10,00 € erhoben.

Rücklastschriftengebühr

Soweit durch falsche Kontoangaben oder nicht vorhandene Kontodeckung die Lastschrift für die Beitragserhebung nicht eingelöst wird, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,- € erhoben.